Die Organisationen ehemaliger Verding- und Heimkinder, administrativ Versorgter, Zwangssterilisierter und Zwangsadoptierter stellen eine Reihe konkreter Anträge an den Runden Tisch für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen für Empfehlungen zur rasche

10.06.2013 10:00

 

Der Runde Tisch für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen wird am 13. Juni 2013

seine erste Sitzung abhalten. Die Organisationen der Opferseite begrüssen die Einrichtung des

Runden Tischs und insbesondere auch, dass dort die Vertreterinnen und Vertreter der

Opferseite paritätisch, also in gleicher Zahl wie die Repräsentanten und Repräsentantinnen der

ehemaligen Täterorganisationen, vertreten sind.

Angesichts des hohen Alters und der leider häufigen Notlage vieler von fürsorgerischen

Zwangsmassnahmen vor 1981 Geschädigter haben deren Organisationen ihre bereits früher

den zuständigen Stellen sowie der Öffentlichkeit bekannt gemachten Forderungen als konkrete

Anträge zu Empfehlungen des Runden Tischs mit einem Budget und einem Zeitplan sowie mit

näheren Angaben und konkreten Vorschlägen zu deren raschestmöglicher Umsetzung und

Finanzierung ausgearbeitet.

Sie werden diese Anträge an der ersten Sitzung des Runden Tischs einbringen, denn die Zeit

drängt, nachdem diese sowie frühere Forderungen Betroffener lange ignoriert oder blockiert

wurden.

Die Organisationen der Opferseite sind zuversichtlich, dass der Runde Tisch mithilft, diese

Anliegen nun rasch umzusetzen, wie dies ja auch andere Länder zustande brachten.

Selbstverständlich bedürfen die konkreten Einzelheiten einer näheren Diskussion unter

Einbezug von Betroffenen sowie von Fachpersonen, was ihre konkrete Umsetzung angeht, doch

darf dies keinesfalls eine Verzögerung der umgehenden finanziellen, juristischen, sozialen und

wissenschaftlichen Aufarbeitung bedeuten.

Konkrete Anträge

Als erste dringende Sofortmassnahme fordern die Organisationen einen Härtefallfonds für

pfändungssichere Nothilfebeiträge von jeweils maximal 10'000.- Franken im Betrag von 50

Millionen Franken. Dieser Fonds sollte ab 1. November 2013 seine Tätigkeit aufnehmen.

Ab 1. Januar 2014 soll sodann gemäss diesen Anträgen die von den Organisationen geforderte

Entschädigung von 120'000.- Franken pro geschädigter Person in Form einer ebenfalls

pfändungssicheren, dem Teuerungsausgleich unterliegenden Zusatzrente ausbezahlt werden.

Die Umrechnung des Grundbetrags in Rentenform soll durch Versicherungsfachleute besorgt

werden und den umgehenden Beginn der Auszahlungen finanzpolitisch erleichtern, da diese

dann nicht sofort in voller Höhe fällig werden.

Die Gremien zur historischen, sozialwissenschaftlichen und juristischen Aufarbeitung, zur

Finanzierung von für die Betroffenen häufig nicht finanzierbaren Therapien, Kompetenzzentren

zur Sicherung von Akteneinsicht und Aktenberichtigung, sowie für die weitere Information der

Öffentlichkeitsarbeit sollen nach Wunsch der Organisationen ebenfalls schon 2014 aktiv

werden; sie beantragen deshalb Empfehlungen zur ordentlichen Budgetierung der dazu

zusätzlich erforderlichen Mittel ebenfalls noch im Jahr 2013.

Auch der Runde Tisch selber, dessen Finanzierung bislang noch nicht offengelegt ist, soll durch

Beiträge von Kantonen und Gemeinden zusätzlich zu den bisher gesprochenen Bundesmitteln

mit einem Arbeitsbudget von 1, 5 Millionen Franken versehen werden, damit er seinen

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dringenden und wichtigen Aufgaben in den kommenden 3 Jahren nicht nur mit Empfehlungen,

sondern auch durch selbst finanzierte konkrete Aufrtäge, Hearings, Öffentlichkeitsarbeit,

Berichte in den drei wichtigsten Landessprachen etc. nachkommen kann.

Vorschläge zur Finanzierung aus andern als Steuermitteln

Die Finanzierung von Aufarbeitung und Entschädigung soll nur soweit nötig aus allgemeinen

Steuermitteln erfolgen. Die Organisationen schlagen der ehemaligen Täterseite (Kantone,

Gemeinden, Bund, Kirchen, Bauernverband, Heimverbände und andere) die Finanzierung aus

Fonds und nötigenfalls auch durch Verkauf von Immobilen oder Liegenschaften vor. Wegen der

erst kürzlich bekannt gewordenen Verwicklung der schweizerischern Pharma-Industrie in

Versuche an fremdplatzierten Kindern mit unerprobten medizinischen Substanzen soll auch

diese zur Kasse gebeten werden.

Des weiteren schlagen die Organisationen der Opferseite als zusätzliche Finanzquelle die

Herausgabe von Sonderbriefmarken der Post sowie einer Gedenk-Goldmünze aus

Nationalbankgold vor. Diese sollen mit Porträts ehemaliger Opfer fürsorgerischer

Zwangsmassnahmen, die dagegen ihre Stimme erhoben, geschmückt werden (Thomas Platter,

Carl Albert Loosli, Friedrich Glauser, Rosalia Wenger, Louisette Buchard-Molténi u.a.)

Diese Anträge zu konkreten Empfehlungen des Runden Tischs und deren Umsetzung wurden

auf der Grundlage von deren früheren Forderungen von den Vorständen folgender

Organisationen ausgearbeitet und gutgeheissen:

  • Verein Ravia (Verein zur Rehabilitierung administrativ Versorgter / rehabilitation internés administratifs)
  • Verein netzwerk-verdingt
  • Verein Fremdplatziert
  • Interessengemeinschaft Zwangssterilisierte
  • Interessengemeinschaft Zwangsadoptierte